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Kanton Zürich erlässt Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Wegen Hitze

Kanton Zürich erlässt Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Das Feuerverbot im Kanton Zürich gilt ab Donnerstag um 12 Uhr mittags, teilt die Baudirektion mit. Ausgenommen vom Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Der Kanton ruft die Bevölkerung gerade im Hinblick auf den 1. August zur Vorsicht auf.

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Deshalb gilt das Zürcher Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bereits ab Donnerstagmittag, 12 Uhr. Laut der kantonalen Baudirektion ist es im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühenden Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer etc.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

Feuerwerk erst 200 Meter vom Wald entfernt erlaubt

Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt ist es laut der Baudirektion verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) abzufeuern oder Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) zu entfachen. Gemäss aktueller Lagebeurteilung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August nicht verboten, wobei zu sorgfältigem Umgang aufgerufen wird.

Gas- und Elektrogrills sind Ausnahmen

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen). Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.) gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch sei auch hier grösste Vorsicht geboten, so die Baudirektion.

Das solltest du beachten:

Folgende Vorsichtsmassnahmen empfiehlt der Kanton Zürich:

  1. Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  2. Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
  3. Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen
  4. Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
  5. Grillasche nicht unachtsam entsorgen
  6. Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten

(jos)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 21. Juli 2022 10:10
aktualisiert: 21. Juli 2022 10:42