Gummischrot

ZSC-Fan verliert Auge und fordert Geld vom Kanton Zürich

Die Kantonspolizei Zürich traf einen ZSC-Fan bei Krawallen nach einem Spiel 2017 mutmasslich mit Gummischrot. Dabei verlor er ein Auge. Die Zürcher Finanzdirektion will den Schaden nicht decken.

Plötzlich spürte der ZSC-Fan «einen furchtbaren Schlag». Ihm wurde so übel, dass er sich übergab und aus seinem Auge floss Blut. Am 25. November 2017 änderte sich das Leben des heute 26-Jährigen schlagartig. Fünf Operationen konnten seinen Augapfel retten. Blind bleibt er aber auf dem einen Auge trotzdem, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Seinen handwerklichen Beruf kann er nicht mehr ausüben.

Am besagten Novemberabend kam es nach dem Spiel des ZSC gegen den EHC Kloten im Schluefweg in Kloten zu Krawallen. Kloten-Fans versuchten die Zürcher Fans anzugreifen. Die Kantonspolizei reagierte mit Gummischrot. Mutmasslich traf sie den ZSC-Fan mit einem Gummischrot-Geschoss.

«Polizisten zielten nicht wie angewiesen auf Beine»

Sein Anwalt Philip Stolkin fordert vor dem Bezirksgericht Zürich im Namen seines Mandanten laut der Zeitung eine Entschädigung und Genugtuung vom Kanton Zürich, total rund 300’000 Franken. Seiner Meinung nach verletzte die Kantonspolizei den ZSC-Fan widerrechtlich. «Seine Verletzung ist deshalb so schwer, weil die Polizisten nicht wie angewiesen auf die Beine zielten, sondern auf Kopfhöhe schossen.» Sein Mandant sei nicht an den Krawallen beteiligt gewesen, sein Name in keiner Hooligan-Datenbank vermerkt.

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Die Zürcher Finanzdirektion müsste in diesem Fall den Schaden decken. Die Videoaufnahmen zeigen laut Oliver Frei, Anwalt der Zürcher Finanzdirektion, «dass die ZSC-Fans, mit denen der Kläger das Stadion verliess, ohne Gefährdung durch die Polizei vom Stadion zum Bahnhof gelangen konnten». In Gefahr hätten sich nur jene Personen begeben, die sich den Polizeikräften genähert hätten. Diese seien in einer Seitenstrasse gestanden.

Per Megafon wurde laut Frei vor dem Einsatz von Gummischrot gewarnt. Zudem gebe es keinen Beleg, dass die Verletzung auf Gummischrot zurückzuführen sei. Mangels eingereichter Strafanzeige des Fans seien «wichtige Beweise nicht sichergestellt» worden.

Fall bis zu Europäischen Gerichtshof weiterziehen

Philip Stolkin begründet den Verzicht auf eine Anzeige damit, dass diese von vornherein sinnlos gewesen wäre. In der Schweiz sei noch nie ein Polizist wegen eines Gummischrot-Einsatzes verurteilt worden. Stolkin hält die Rechtsgrundlage für den Einsatz generell für ungenügend. So haftet der Staat nur dann, wenn seine Mitarbeiter widerrechtlich handeln. Die Verordnung über die polizeiliche Zwangsanwendung regelt nicht, wer wann unter welchen Umständen den Befehl für den Einsatz von Gummischrot erteilen darf.

Können sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen, müssen beide Seiten Beweise einreichen und zum Beispiel Zeugeneinvernahmen beantragen. Philip Stolkin ist bereit, den Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen.

(bza)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 8. April 2024 15:39
aktualisiert: 8. April 2024 15:39