«Völlig ausgeartet»

40-Franken-Parkbusse beschäftigt Zürcher Gerichte jahrelang

Bereits seit 2018 beschäftigt eine Parkbusse und ein darauffolgender Streit die Zürcher Gerichte. Erst wurde der fehlbare Automobilist angeklagt, dann der Mitarbeiter des Polizeilichen Assistenzdienstes (PAD) der Stadtpolizei Zürich.

Im Oktober 2018 hatte im Zürcher Kreis 1 alles mit einer Parkbusse und einem Streit angefangen. Ein Automobilist musste sich darauf vor Gericht wegen Beschimpfung und Gewalt sowie Drohung gegen Behörden und Beamte vor Gericht verantworten.

Der Mann soll einen Mitarbeiter des Polizeilichen Assistenzdienstes der Stadtpolizei Zürich beschimpft und gar tätlich angegangen haben. So habe es zumindest dazumal in einem Wahrnehmungsbericht des Mitarbeiters gestanden haben, wie die «NZZ» schreibt.

In dem Bericht soll zu lesen sein: «Darauf drehte er (der Autofahrer) sich wütend gegen mich und schrie: ‹Dir gebe ich gar nichts, du Hurensohn!› Stiess mich mit der linken Hand gegen die Brust und machte mit der rechten Faust eine Ausholbewegung zum Schlag. Ich hatte grosse Angst, dass er mich ins Gesicht schlagen würde, und machte einen Schritt zurück.»

Freispruch reicht Autofahrer nicht aus

Der beschuldigte Autofahrer wurde vom Obergericht freigesprochen. Im Zweifel für den Angeklagten, hiess es. Mit einem Freispruch wollte dieser es aber nicht belassen und klagte selber den mittlerweile pensionierten polizeilichen Mitarbeiter an.

Dem Beamten wird vorgeworfen, er habe diesen Wahrnehmungsbericht inklusive der genannten Formulierungen verfasst, obwohl er wusste, dass dies so nicht der Wahrheit entspreche.

Der Beamte hatte diese Anschuldigungen bereits vor vier Jahren zurückgezogen. Es handle sich um einen Fehler im Bericht. Er selber habe diesen niemals verfasst. Dies gab der 65-Jährige vor Gericht auch so zu Protokoll. «Wir sind nur Zweitklasse-Polizisten, die unsere kleinen Jobs machen», sagt er, «Bussen verteilen und den Verkehr winken», wird er von der «NZZ» zitiert. Während seinen 24 Jahren bei der Stadtpolizei habe er nie einen Wahrnehmungsbericht oder einen Rapport verfasst. Er sei auch nicht darin ausgebildet worden.

Chaos bei der Einvernahme

Bleibt also zu klären, wie der Bericht mit seinen Log-in-Daten ins System hat kommen können. Es könnte sein, dass er der fallführenden Detektivin den Zugang zu seinem Account gegeben habe, heisst es. Er und seine Kolleginnen, die bei dem Vorfall dabei waren, seien geschockt gewesen, wie jemand wegen einer Busse von 40 Franken dermassen habe ausrasten können.

Es wäre also möglich, dass die Detektivin etwas falsch interpretiert habe, als die drei auf die Hauptwache beordert worden seien, um die Situation zu schildern.

Richterin glaubt nicht an Missgeschick

Noch vor dem Prozess gegen den polizeilichen Mitarbeiter wurde die Anzeige des Automobilisten in dem ganzen Hickhack ebenfalls wieder zurückgezogen. Der Verteidiger plädierte auf einen vollumfänglichen Freispruch. Ganz so einfach sollte es für den Pensionär aber nicht werden.

Für die Einzelrichterin sei nämlich klar, wie sie betonte, dass nur er der Verfasser dieses falschen Berichts sein könne. Deshalb spricht sie ihn der falschen Anschuldigung schuldig. Die Strafe fällt mit 30 Tagessätzen à 80 Franken milder aus, als die 120 Tagessätze, die der Staatsanwalt gefordert hatte.

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(roa)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 12. April 2024 15:35
aktualisiert: 12. April 2024 15:37